Wie erfolgt die Verbuchung der ETF Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine gesetzlich geregelte Vorauszahlung auf Kapitalertragssteuern für ETFs und Fonds. Sie soll thesaurierende (wiederanlegende) und ausschüttende Fonds steuerlich gleichstellen. Die Steuer wird jeweils im Januar des Folgejahres für das abgelaufene Jahr fällig, sofern der ETF an Wert gewonnen hat und der Basiszins größer als Null ist.
Für Depots im Betriebsvermögen wird die Vorabpauschale nicht durch alle Broker ausgewiesen bzw. entsprechende Steuern abgeführt, so z.B. Interactive Brokers bzw. entsprechende Introducing Broker.
wertpapiere-verbuchen.de unterstützt Kunden sowohl durch eine Berechnung der Vorabpauschale als auch der entsprechenden Anrechnung im Veräußerungsfall.
Berechnung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale gilt jeweils am ersten Werktag des (Kalender-)jahres als zugeflossen. Für alle ETF-/Fonds-Positionen, die Sie am 31.12. des vorherigen Jahres im Bestand gehalten haben, erfolgt automatisch Anfang Januar die Berechnung der Vorabpauschale.
Im Loginbereich finden Sie unter Meine ETFs > Vorabpauschalen eine Darstellung der Berechnung sowohl pro ETF-Position (bzw. Teilerwerb) als auch aggregiert nach ETF-Teilfreistellungskategorie (z.B. Aktienfonds, Mischfonds, etc.).
Sollte Ihr Broker die Vorabpauschale ausweisen und/oder entsprechende Steuern abführen, so haben Sie alternativ auf dieser Seite die Möglichkeit, die entsprechenden Werte zur Verbuchung zu erfassen, sofern wir die Informationen nicht den Transaktionsdaten entnehmen können.
Berechnung des Veräußerungsergebnisses
Analog zur Berechnung der Vorabpauschale für Positionen im Depot am 31.12., stellen wir Ihnen im Loginbereich unter Meine ETFs > ETF Veräußerungsergebnisse eine Berechnung zu allen ETF Verkäufen inkl. des handelsrechtlichen Veräußerungsergebnisses sowie der (ggf. anteiligen) Vorabpauschale zur Ermittlung des steuerlichen Veräußerungsergebnisses bereit.
Auch hier erfolgt die Darstellung sowohl pro ETF-Position (bzw. Teilverkauf) als auch aggregiert nach ETF-Teilfreistellungskategorie (z.B. Aktienfonds, Mischfonds, etc.).
